Vertauschte Keimzellen und Embryonen
Kommt es bei der Durchfuhrung einer reproduktionsmedizinischen Massnahme zu einem Zwischenfall, bei dem Keimzellen oder Embryonen vertauscht werden, sind nicht nur die tatsachlichen, sondern auch die rechtlichen Auswirkungen drastisch. Neben der Frage, ob und wie der Arzt den Vorfall aufklaren kann, sehen sich Betroffene insbesondere mit abstammungsrechtlichen Verwerfungen und haftungsrechtlichen Uberlegungen konfrontiert. Moritz L. Jaschke zeigt auf, dass die gegenwartige Rechtslage sowohl im Bereich der Pravention als auch mit Blick auf die Rechtsfolgen eines solchen Vorfalls luckenhaft ist. Diesen Missstand versucht er mithilfe detaillierter Regelungsvorschlage aufzulosen.