Grundgesetz : Kommentar
Zum Werk Dieser Kommentar verbindet das Niveau eines GroSSkommentars mit der Benutzerfreundlichkeit eines einbandigen Werks. DAbei bietet die Darstellung durchweg hochste Aktualitat. DEr ErschlieSSung der Verfassungsvorschriften dienen einem Verzeichnis der wichtigsten Entscheidungen und die Zusammenstellungen der jeweils relevanten Materialien zur Entstehungsgeschichte der historischen Verfassungstexte, der landesverfassungsrechtlichen, supra- und internationalen Parallelbestimmungen sowie der einschlagigen einfach gesetzlichen Bestimmungen. Vorteile auf einen Blick - Niveau eines GroSSkommentars - hochste Aktualitat - Benutzerfreundlichkeit eines einbandigen Werkes Zur Neuauflage Die 8. AUflage bringt den Kommentar auf den Stand von Fruhjahr 2017. Bereits berucksichtigt ist die Grundgesetz-Anderung 2017. ZWeck dieser Novelle ist in erster Linie die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs mit den Anderungen der Art. 104b, 107, 108, 114, 143d, 143f, 143g und dem neuen Art. 104c (Bundesfinanzhilfen an Gemeinden). Weiterhin sollen die Voraussetzungen fur die Verbesserung der Erledigung staatlicher Aufgaben in der foderalen Ordnung geschaffen werden durch die uberfuhrung der Verwaltung der Bundesautobahnen auf den Bund (Art. 90,143e), durch die Errichtung eines verbindlichen bundesweiten Portalverbundes (Art.91c) und durch die Starkung des Stabilitatsrats (Art. 109a). Einzuarbeiten waren zudem samtliche wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, darunter die Entscheidungen uber das Bundesrichterwahlverfahren, uber den Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehorden, den Parlamentsvorbehalt fur den Einsatz von Streitkraften bei drohender Gefahr, die uberwachung der Internetnutzung im Ermittlungsverfahren oder die Prufung drohender politischer Verfolgung im Auslieferungsverfahren sowie und die wichtigsten Entscheidungen des EGMR. Zielgruppe Fur Richter, Verwaltungsbeamte, Rechtsanwalte, Professoren, Referendare und Studierende. Fur juristische Bibliotheken gehort das Werk zur Grundausstattung.