Untersuchungen zur Praxis der Verfahren vor den Rückstellungskommissionen
Gegenstand dieses Bandes ist die rechtshistorische Analyse der praktischen Vollziehung des Rückstellungsrechts bei den Rückstellungskommissionen nach 1945. Die Rückstellungskommissionen waren für die Vollziehung des 3. bis 7. Rückstellungsgesetz zuständig, wobei insbesondere das 3. zentrale Bedeutung hatte. Erstmals wird die Frage erörtert, in welcher Weise die aus Gesetzen und Verordnungen bestehenden Vorgaben des Rückstellungsrechts in der Rückstellungspraxis verwirklicht und konkretisiert wurden. Wie haben also die zuständigen Kommissionen das Rückstellungsrecht interpretiert und wie vollzogen? Viele Verfahren nahmen lange Zeit in Anspruch, was zum Teil mit spezifischen Gegebenheiten der Nachkriegsgeschichte zusammenhängt. Generell kann jedoch keine Verschleppung festgestellt werden. Die Österreichische Historikerkommission wurde im Oktober 1998 ins Leben gerufen. Das Mandat der international zusammengesetzten Kommission lautet: Den gesamten Komplex "Vermögensentzug auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS-Zeit sowie Rückstellungen bzw. Entschädigungen (sowie wirtschaftliche und soziale Leistungen) der Republik Österreich ab 1945" zu erforschen und darüber zu berichten. Die Ergebnisse der Arbeit von rund 150 Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen in Österreich, Deutschland, Israel, den USA, England, Russland sowie der Schlussbericht der Historikerkommission werden 2002 bis 2004 erscheinen. Die rund 40 Studien umfassen: die "Arisierung" und Rückstellung von Vermögenswerten - von großen Unternehmen, Vereinen, Liegenschaften, Mietwohnungen bis hin zu Gegenständen des alltäglichen Lebens; Vermögensentzug und Rückstellungen bei nationalen Minderheiten wie etwa Slowenen und Sloweninnen oder Roma und Sinti, bei politisch Verfolgten, bei Homosexuellen und bei Kirchen; Berufsverbote und Entlassungen; Zwangsarbeit; juristische und historische Analysen der Rückstellungs- und Entschädigungsgesetzgebung, des Staatsbürgerschaftsrechts, des Steuerrechts und der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich.