Kohärenz und Konsistenz des Verwaltungsrechtsschutzes
Eberhard Schmidt-Assmann leistet auf zwei wichtigen Themenfeldern des gegenwartigen Verwaltungsrechts, den uberstaatlichen und den informationellen Vernetzungen der Exekutive, einen Beitrag zu einem zeitgerechten Rechtsschutzrecht. Das erlautert er an den Begriffen der Koharenz und der Konsistenz. Koharenz thematisiert die praktische Abstimmung, Rucksichtnahme und Kooperation der Gerichte in der europaischen Mehrebenenrechtsordnung, darunter insbesondere die Vorabentscheidungs- und Normenkontrollverfahren. Konsistenz thematisiert den erforderlichen Zusammenhalt der Instrumente des deutschen Rechtsschutzrechts speziell bei Auseinandersetzungen um Datenschutz, freien Aktenzugang, Publikumsinformationen oder verdeckte Informationserhebungen. Welche Konsequenzen stellen sich unter anderem bei Klagebefugnis, vorbeugendem Rechtsschutz, in-camera-Verfahren, und wie sind Richtervorbehalte, Datenschutzbeauftragte und Kontrollkommissionen in das Rechtsschutzkonzept einbezogen?