Freiheit und Bindung im Urhebervertragsrecht

By Eva Wickerath

Freiheit und Bindung im Urhebervertragsrecht
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Das Sinnbild der "armen Poeten" oszilliert im digitalen Zeitalter zwischen trauriger Realitat und realitatsfremdem Narrativ. Denn bekanntlich werden nicht mehr nur Prosa, Musik und bildende Kunst urheberrechtlich geschutzt, sondern beispielhaft auch Alltagserzeugnisse, Kleingemunztes oder Software. Spiegelbildlich zu dieser Komplexitat basiert der vertragsrechtliche Urheberschutz auf Kompromisslosungen, die entweder als unzureichend protektiv oder als handelshemmend gelten. Trotz zahlreicher Materialisierungen zur Verhinderung unangemessener Vergutungen oder Buy-out-Vertrage bleibt die intendierte Starkung schutzbedurftiger Kreativer auf den globalisierten Verwertungsmarkten haufig aus. Unter Berucksichtigung der Vorgaben der DSM-Richtlinie ermittelt Eva Wickerath eine mogliche Neuvermessung der Grenzen von privat- und parteiautonomer Freiheit und Bindung im Urhebervertragsrecht. Besonderes Interesse gebuhrt dabei dem amerikanischen copyright contract law .

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