Bad Banks in Theorie und Praxis

By Marten Bernd Jörgen Behmer

Bad Banks in Theorie und Praxis
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Inhaltsangabe:Einleitung: Das Schlagwort Finanzmarktstabilisierung hielt im Zuge der Finanzmarktkrise Einzug in den deutschen Sprachwortschatz. Was aber ist Finanzmarktstabilisierung? Geläufige Lexika, selbst Wikipedia , lassen die Frage unbeantwortet. Konkreter wird der Begriff in den sperrigen Titeln mehrerer Bundesgesetze: Dies gilt zunächst für das Finanzmarkstabilisierungsgesetz (FMStG), welches am 17.10.2008 vom Deutschen Bundestag einschließlich des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) und des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (FMStBG) verabschiedet wurde. Auf dem FMStG bauen Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG, Inkrafttreten am 9. April 2009) und Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz (FMStFEntwG, Inkrafttreten am 18. Juli 2009) auf. Diese Gesetze sind eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Finanzmarktkrise , die sich in Deutschland ab September 2008 in erheblicher Weise in Finanz- und Realwirtschaft bemerkbar machte. Die auf Verwerfungen am US-Hypothekenmarkt zurückgehende Finanzmarktkrise löste nach h.M. befördert durch das fair value-Prinzip der internationalen Rechnungslegung hohe Wertberichtigungen in den Bankbilanzen aus. Daraus ergaben sich starke Belastungen des Eigenkapitals der Kreditinstitute bis zur Insolvenz (-nähe). Es folgte eine fundamentale Vertrauenskrise auf dem Interbankenmarkt, der zum Erliegen kam. In Form einer restriktiven Kreditausreichung schlug sich so die oft geäußerte Auffassung der Kapitalmangel der Banken als Kreditverknappung ( credit crunch ) auf die Realwirtschaft nieder. Ziel der Finanzmarkstabilisierung in Deutschland war daher die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Finanzinstituten, eine Revitalisierung des Interbankenhandels, und mittelbar eine Verbesserung der Kreditversorgung der Realwirtschaft. Als stabilisierende Maßnahmen für Unternehmen des Finanzsektors sieht das FMStFG staatliche Garantien (§ 6 FMStFG), Rekapitalisierung (§ 9 FMStFG) und die Übernahme von Risikopositionen vor (§ 8 FMStFG). Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Maßnahmen kommt dem in § 2 FMStFG eingerichteten Sonderfonds Finanzmarkstabilisierung (SoFFin) und der in § 3a FMStFG errichteten Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) zu: Aus dem von der FMSA verwalteten Fonds werden Garantien und Kapitalhilfen gewährt. Unter großer öffentlicher Beachtung hat der Staat die Maßnahmen des FMStFG im letzten Jahr um die Möglichkeit sogenannter [...]

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