Gleichgeschlechtliche Ehe und kirchliches Arbeitsverhältnis

By Anne Geismann

Gleichgeschlechtliche Ehe und kirchliches Arbeitsverhältnis
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Die gelebte Homosexualitat widerspricht der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. Gleichgeschlechtlich verheiratete Bewerber fur den Dienst der katholischen Kirche konnen deshalb allein wegen ihres Personenstandes abgelehnt und kirchliche Arbeitnehmer, die eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen, nur aus diesem Grunde entlassen werden. Ist diese Praxis der katholischen Kirche, die weit uber das hinausgeht, was "normalen" Arbeitgebern erlaubt ist, rechtlich zulassig? Anne Geismann untersucht die grundlegenden verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und einfachgesetzlichen Fragestellungen und setzt sich insbesondere kritisch mit einschlagigen aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europaischen Gerichtshofs auseinander. Letztere widersprechen sich inhaltlich und werfen dadurch brisante und hochaktuelle Fragen zum Spannungsverhaltnis von Verfassungs- und Europarecht auf.

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