Habituelle Konstruktion sozialer Differenz

By Sonja Kubisch

Habituelle Konstruktion sozialer Differenz
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Im August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), - gangssprachlich oft auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, in Deuts- land in Kraft. Es verbietet Diskriminierung im Bereich des Arbeitslebens sowie im Rahmen zivilrechtlicher Vertrage. Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz nach langem Ringen vier EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt, wobei sie verschiedene Merkmale, aufgrund derer eine Person benachteiligt oder diskriminiert werden kann, in einem Gesetz zusammengefasst und auf eine Hierarchisierung dieser Merkmale verzichtet hat. So gewahrt das Gesetz nun Personen einen besseren Rechtsschutz, die aufgrund ihres - schlechts, ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Welt- schauung, ihres Alters, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Im Bereich des Arbeitslebens umfasst die gesetzliche - gelung beispielsweise den Zugang zu einer Beschaftigung, den beruflichen A- stieg, berufliche Fort- und Weiterbildungsmoglichkeiten sowie die Arbeitsbed- gungen. Arbeitgeber haben dem Gesetz zufolge die Pflicht, Beschaftigte vor 1 ungerechtfertigten Benachteiligungen zu schutzen. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden nicht nur in den Bereichen von Verwaltung und Wirtschaft zur Anwendung kommen, sondern sie durften auch 2 freie Trager der Wohlfahrtspflege veranlassen, sich damit auseinander zu set- 3 zen, wie sie mit sozialer Differenz umgehen. Zwar versteht sich die freie Wohl- 1 Vgl. zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz www. gesetze-im-internet. de/agg (Internet- Download vom 18. 05. 2007). 2 Als freie Trager werden die Organisationen verstanden, die einerseits keine offentlichen T- ger (wie z. B. Sozialamter) sind und andererseits in Abgrenzung zu gewerblichen Tragern soziale Dienstleistungen aus gemeinnutzigem Interesse anbieten."

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